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Keine Fotos bei Google Street View und Apple Look Around – das können Sie tun

Sollen Ihr Haus, Ihr Auto oder Sie selbst in den Straßenzügen von Google Street View und Apple Look Around unkenntlich sein, müssen Sie dies melden oder Widerspruch einlegen. Haben Sie Aufnahmen schon einmal widersprochen, müssen Sie dies für neue Bilder wiederholen.

Fahrzeug von Google Street View

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die Internetkonzerne Google und Apple erneuern die Aufnahmen für ihre Dienste Street View und Look Around. Über diese Funktionen sind die Hausfassaden deutscher Straßen im Internet zu sehen.
  2. Verbraucher und Verbraucherinnen, die nicht möchten, dass ihr Haus veröffentlicht wird, müssen dies Google und Apple mitteilen. Auch dann, wenn sie dies schon einmal getan haben.
  3. Die Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, was man gegen die Veröffentlichung von Fotos bei Google Street View und Apple Look Around unternehmen kann.
Stand: 19.04.2024

Google Street View und Apple Look Around bieten die Möglichkeit, virtuelle 360-Grad-Ansichten von Straßen und Orten auf der ganzen Welt zu erkunden. Die Dienste liefern hochauflösende Bilder, die helfen, sich ausgewählte Orte am Computer oder mit dem Smartphone anzuschauen.  Für die erforderlichen Aufnahmen senden Google und Apple regelmäßig Fahrzeuge mit Kamerasystemen und Personen aus.

Apple und Google in Hamburg unterwegs

Wann die Autos der Internetkonzerne mit den Kameras im Einsatz sind, veröffentlicht Apple online. Eine ähnliche Übersicht bietet auch Google für Street View an. 

In Hamburg erfassen die Fahrzeuge von Apple seit 18. April und voraussichtlich bis Mitte August Bilder von Straßen. Im Juli sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Apple darüber hinaus in sogenannten nicht befahrbaren Bereichen wie Fußgängerzonen im Einsatz. Google ist von März bis November 2024 auf den Straßen der Hansestadt im Einsatz.

Motive auf Fotos unkenntlich machen

Beide Dienste verpflichten sich, automatisch Gesichter von Menschen und Kennzeichen von Autos zu anonymisieren. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, der Veröffentlichung von Aufnahmen Ihrer Person, Ihrer Fahrzeuge sowie von von Ihnen bewohnten oder genutzten Häusern und Grundstücken zu widersprechen. Diese Widerspruchsmöglichkeit besteht sowohl vor als auch nach der Veröffentlichung der Aufnahmen.

Wollen Sie auf den veröffentlichten Bildern in Google Street View etwas unkenntlich machen, gehen Sie wie folgt vor:

1. Sie öffnen Google Maps.
2. Sie wechseln in die Street View Ansicht und suchen das Foto, das gegen die Richtlinien zur Bildfreigabe und zum Datenschutz bei Google Maps verstößt.
3. Sie klicken rechts unten im Bild auf „Problem melden“.
4. Sie füllen das Formular aus und klicken auf den Button „Senden“.

Anschließend prüft Google Ihr Anliegen. 

Gibt es noch kein entsprechendes Bildmaterial, können Sie der künftigen Veröffentlichung von Fotos widersprechen. Ihren Widerspruch können Sie wie folgt erheben.

1. über ein Online-Formular, das Google Ihnen bereitstellt (für Apple gibt es kein Formular), 

2. mit einem Schreiben, das Sie an die Mail-Adressen: streetview_deutschland@google.com oder mapsimagecollection@apple.com schicken,

3. mit einem Schreiben, das Sie per Post an Google LLC, Street View, PO Box 111607, 20416 Hamburg (für Apple gibt es keine Anschrift) senden.


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Eigentümer/Mieterin im Objekt in Anschrift [Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, nähere Beschreibung des Objekts] und widerspreche der Veröffentlichung von Abbildungen des Grundstücks/Wohngebäudes. Ich fordere Sie auf, keine Aufnahmen zu machen oder schon gefertigte Aufnahmen auch in den Rohdaten zu löschen.

Ich widerspreche ebenfalls der Abbildung meiner Person und/oder meines Fahrzeugs. Vermutlich bin ich am [Datum] in [Ort und Straße, ggf. näher beschreiben] um ca. [xx] Uhr aufgenommen worden. [Gegebenenfalls nähere Beschreibung Ihrer Kleidung, besonderer Merkmale usw.] Mein Fahrzeug hat das Kennzeichen [xx; gegebenenfalls näherer Beschreibung des Fahrzeugs]. Ich bitte um Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen


Gut zu wissen

Auch wenn Sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt der Abbildung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses widersprochen haben, müssen Sie erneut einen Widerspruch einreichen. Ihr früherer Einwand gilt für neue Aufnahmen nicht mehr.

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